BRAND­MELDEANLAGEN (BMA)

Eine Brandmeldeanlage gehört zur Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen. Sie empfängt per Kabel oder Funk Daten von automatischen oder manuellen Brandmeldern, wertet diese aus und löst vordefinierte Brandfallsteuerungen (z.B. Türöffnung oder Löschanlagen) und Alarme (z.B. Alarmierung Feuerwehr) aus.

Klare Vorteile einer Brandmeldeanlage liegen in der schnellen Dedektierung von Rauch bzw. Bränden und der damit umgehenden Alarmierung der im Gebäude befindlichen Personen und bei Aufschaltung der Anlage parallel der Feuerwehr.

Die Pflicht zum Einbau von einer Brandmeldeanlage kommt in der Regel von der Bauaufsicht oder als Versicherungsauflage. Hierbei werden Brandmeldeanlagen überwiegend in besonders gefährdeten bzw. unübersichtlichen Gebäuden wie z.B. Schulen, Firmengebäuden, Seniorenheimen, Krankenhäusern, etc. gefordert und installiert.

Um unter anderem Fehlalarme zu minimieren, sieht die DIN unterschiedliche Wartungsrhytmen vor.

Wartung:
Brandmeldeanlagen müssen gemäß DIN 14 675 regelmäßig, mindestens einmal im Jahr (bei behördlicher Auflage evtl. auch mit vierteljährlicher Inspektion), durch einen Sachkundigen gewartet werden, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.