BRAND­SCHUTZPLÄNE

Von den Brandschutzbehörden, Bauordnungsämtern, Feuerwehren, Berufsgenossenschaften oder Zertifizierungsstellen werden – je nach Art, Lage und Nutzung der baulichen Anlage – häufig Brandschutzpläne gefordert.

Feuerwehrpläne

Sie dienen dem Zweck, im Falle eines Brandes den Einsatzkräften der Feuerwehr oder Katastrophenschutz einen genauen Überblick über die Lage von feuergefährlichen Stoffen, Löschmitteln, sowie Angriffs- und Rettungswege zu liefern. Die Darstellung, die Größe und der Inhalt der Feuerwehrpläne ist u.a. in der DIN 14 095 dargelegt.

Der Betreiber oder der Eigentümer der Betriebsstätte muss diese Pläne mit der zuständigen Brandschutzbehörde oder der örtlichen Feuerwehr abstimmen und diese auf Anforderung üblicherweise über die Baugenehmigung kostenlos in gewünschter Menge zur Verfügung stellen.

Flucht- und Rettungspläne

Durch die Arbeitsstättenverordnung und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ergibt sich die Pflicht zu Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen, sowie deren Ausnahmen. Sie dienen dem Zweck, im Falle einer Gefahr wie Feuer oder Notfall, die im Gebäude befindlichen Personen darüber zu informieren, wo z.B. nächstgelegende Rettungsartikel, Löscheinrichtungen, Fluchtwege und -ausgänge, etc. sich befinden. Weiterhin werden die nächsten Schritte für eine Alarmierung erklärt.

Herstellung

Die professionelle, von langjähriger Erfahrung geprägte normgerechte Erstellung solcher Pläne ist unsere Aufgabe. Die Erstellung erfolgt auf modernsten Computer-Anlagen und gewährleistet so die geforderte Planfortschreibung, sowie die Importmöglichkeit von vorhandenen Plänen.

Überprüfung

Feuerwehrpläne müssen nach DIN 14 095 regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen gewartet werden, um die Aktualität sicherzustellen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Feuerwehrpläne nach
DIN 14 095

Flucht- und Rettungspläne
nach DIN ISO 23 601